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Streit über Kauf gestohlener Steuersünder-Dateien
Obwohl sich Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble dafür ausgesprochen haben, schwelt der Streit darüber weiter, ob der Staat die gestohlenen Bankdaten aus der Schweiz ankaufen soll, um Steuerhinterziehern auf die Spur zu kommen.
Ganz gleich, wie letztlich die Entscheidung ausfällt, sollten Steuerzahler, die Schwarzgeld in Nachbarländern wie der Schweiz oder Luxemburg angelegt haben oder in solchen Verdacht geraten könnten, schnellstmöglich steuerlichen und rechtli-chen Rat einholen.
Plötzlich ist der Fall Zumwinkel, Synonym für Steuerhin-terziehung über Liechtensteiner Stiftungen und längst abgeschlossen, wieder hoch aktuell. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutschen Post war bekannt-lich durch gestohlene Bankdateien aufgeflogen, die der Bundesnachrichtendienst für ein Millionenhonorar eingekauft hatte. Und jetzt, zwei Jahre nach der Liechtenstein-Affäre, bietet ein bisher unbekannter Informant dem deutschen Fiskus für 2,5 Mio. Euro wieder einen Datensatz über mögliche Steuersünder an, diesmal aus einer Schweizer Bank. Angeblich sind bis zu 1.500 Deutsche betroffen.
Das fiskalische Interesse an Informationen über die bei eidgenössischen Banken angelegten Gelder deutscher Steuerzahler ist durchaus verständlich.
Von der Schweizerischen Nationalbank ist bekannt, dass sie Wertpapierbestände in Kundendepots deutscher Privatkunden führt. Ebenso ist bekannt, dass für deutsche Kunden in der Schweiz Treuhandgeschäfte sowie Offshore Private Banking, also die Vermögensverwaltung außerhalb des Herkunftslandes, betrieben werden.
Vor diesem Hintergrund wird der Umfang der Schwarzgeldbestände ausländischer Anleger in der Schweiz auf eine Bandbreite zwischen 1.250 bis 3.600 Mrd. Franken geschätzt – also rund 850 bis 2.450 Mrd. Euro.
Kein Wunder, dass den deutschen Fiskus das steuerliche Mehraufkommen lockt, das darin verborgen ist. Im aktuellen Fall soll es um mindestens 100 Mio. Euro gehen. Doch stellt sich die Frage: Heiligt der steuerliche Zweck jedes Mittel? Oder juristisch ausgedrückt: Kann das Interesse an solchen Informationen auch rechtlich zulässig verfolgt werden oder macht sich der Staat dabei nicht selbst strafbar?
Anders als Kanzlerin und Finanzminister lehnen namhafte Spitzenpolitiker der Union und FDP sowie Datenschützer den Deal immer noch ab – man dürfe keine Geschäfte mit Kriminellen machen. SPD, Grüne und Linke erklärten, der Staat dürfe sich die Steuer-Millionen nicht entgehen lassen – nicht zuletzt aus Gerechtigkeitsgründen gegenüber den Millionen von Steuerzahlern, insbesondere Lohn- und Gehaltsempfängern, die hier treu und brav ihre Steuern ans Finanzamt abführen. Die Schweiz warnte die Bundesregierung, das gegenseitige Vertrauen nicht zu erschüttern.
Der Datenschutzbeauftragte Peter Schaar empfahl den Behörden, die Finger von der Sache zu lassen: «Ich habe große Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines solches Geschäfts», sagte er der dpa. Der Staat sei kein Hehler. «Es wäre völlig inakzeptabel, wenn sich Rechtsstaaten untereinander einen Wettlauf um illegale Daten liefern würden.» Der erwartete Steuersegen sei kein Argument: «Es kann nicht Datenschutz nach Kassenlage betrieben werden», sagte Schaar.
In der Süddeutschen Zeitung ist hingegen zu lesen:
„Aus deutscher Sicht macht die Schweiz ihre Geschäfte mit Steuergeldern, die dem deutschen Staat gehören. Die Schweizer Banken sind Hehler des flüchtigen Geldes. Sie bunkern quasi Diebesgut, nutzen das Geld, mit dem in Deutschland Straßen, Schulen und Gefängnisse gebaut werden müssten. In diesen Gefängnissen wiederum sollen, das ist die Grundidee der Gefängnisse, eigentlich diejenigen resozialisiert werden, die sich unsozial aufgeführt und die Gemeinschaft geschädigt haben. Dazu gehören die Steuerhinterzieher.“
Und nach Auffassung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist der Ankauf der angebotenen Daten über deut-sche Steuerhinterzieher „sowohl rechtmäßig als auch notwendig. Daran kann es keinen Zweifel geben“ erklärte der Vorsitzende der GdP, Konrad Freiberg. An bestimmte Delikte sei ohne Mithilfe Krimineller kaum he-ranzukommen, Steuerflucht ins Ausland gehöre dazu. Freiberg verwies auf die Kronzeugenregelung sowie Lockkäufe, die besonders im Drogengeschäft an der Tagesordnung seien. Und auch Versicherungen be-zahlten, um gestohlene, aber unverkäufliche Kunstgegenstände zurückzubekommen.
Auch die Steuer-Gewerkschaft forderte den Ankauf der Daten. "Das ist keine Hehlerware", sagte ihr Chef Dieter Ondracek, der "Bild"-Zeitung. "Das Informati-onshonorar in Höhe von 2,5 Millionen Euro halte ich für angemessen in Anbetracht der zu erwartenden Steuernachzahlungen von 100 Millionen Euro."
Bereits die Liechtenstein-Fälle führten zur Diskussion, ob die gekauften Unterlagen einem Verwertungsverbot unterliegen: Kann sich das Gericht bei der Urteilsfindung im Steuerstrafverfahren auf Beweismittel stüt-zen, deren Erlangung den Tatbestand der Hehlerei verwirklichen?
Sind der Staat und seine handelnden Organe nicht an Recht und Gesetz gebunden?
Während die Gewerkschaft der Polizei und die Steuer-Gewerkschaft den Erwerb der gestohlenen Daten als Abwägungsfrage verteidigt, da nur so Steuerkriminalität wirksam bekämpft werden könne, erfüllt dieser Erwerb rechtlich den Straftatbestand der Hehlerei bzw. der strafbaren Verwertung fremder Geheimnisse, sofern man die Handlungen nur nach deutschem Recht bewertet.
Die Frage, ob gestohlene oder in anderer Weis unrechtmäßig erworbene Beweismittel in Steuerverfahren verwertet werden dürfen, ist – trotz Zumwinkel – bisher nicht entschieden.
Das liegt vor allem daran, dass die Betroffenen eine medienunauffällige Verständigung mit der Staatsanwaltschaft und den Gerichten einer zeitaufwändigen und hinsichtlich des Ausgangs ungewissen Gerichtsverhandlung über alle Instanzen hinweg bis zum Bundesgerichtshof vorziehen.
Damit kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bundesregierung erneut gestohlene Steuerdaten ankauft in dem Wissen, dass die Betroffenen aller Voraussicht nach keine streitige Klärung des Verwer-tungsverbots erzwingen werden.
Bis dahin ist es sicherlich eine moralische, aber keine rechtliche Frage, ob der Staat sich gestohlener Daten bedienen darf.
Empfehlung zur Selbstanzeige
Damit besteht für Steuerzahler, die befürchten müssen, dass ihre Schwarzgeldanlagen im Ausland auffliegen, nur die Möglichkeit der Selbstanzeige.
Dazu rät auch Schäubles Ministerium, verbunden mit dem Hinweis, dass den Behörden seit der Liechtenstein-Affäre den Behörden immer wieder Daten zur Verfügung gestellt würden. „Diese Daten werden von den zuständigen Landesfinanzbehörden geprüft. Davon hängt das weitere Vorgehen ab“, sagte ein Sprecher.
(Quelle: ECOVIS L + C Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
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