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Freitag, 30. Juli 2010

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Kategorie: P.T. Gesellschaft
Montag 08. März 2010

Äpfel und Birnen

Von: Dr. Helfried Schmidt

„Frauen verdienen 23 Prozent weniger als Männer.“ Die Schlagzeile suggeriert verbotene Diskriminierung bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit. Diese Diskriminierung gibt es aber gar nicht. Denn dass eine 25-jährige frisch ausgebildete Assistenz-ÄRZTIN weniger als ein 55-jähriger hochqualifizierter Chef-ARZT verdient, hält kein vernünftiger Mensch für Diskriminierung. Ebenso verlangt wohl niemand, einer PutzFRAU das Monatgehalt eines (männlichen) Piloten zu zahlen. Der PutzMANN dürfte das ja auch nicht verlangen.

Die Schlagzeile dient also ausschließlich der Verwirrung und Verirrung. Denn „Aussagen zum Unterschied zwischen den Verdiensten von weiblichen und männlichen Beschäftigten mit gleichem Beruf oder vergleichbarer Tätigkeit sind laut Statistischem Bundesamt anhand der vorliegenden Zahlen nicht möglich“, musste auch die WELT am 12.11.2009 feststellen. Im Klartext: Wer über Äpfel redet und dabei Äpfel mit Birnen vergleicht, der klärt nicht auf, sondern verdummt, verwirrt, vernebelt.

Solche Verwirrung hat Methode. Nicht nur bei Statistiken, sondern auch bei Paragraphen, wie die folgende Schlagzeile verdeutlicht: „Schäuble verteidigt den Ankauf illegaler Steuer-Daten aus Dieb­stählen in der Schweiz.“

Was in Deutschland erlaubt ist und was nicht, soll aber nicht der Finanzminister regeln, sondern das Strafgesetzbuch mit seinen 358 Paragraphen. Und nach § 259 begeht Hehlerei, wer gestohlene Daten kauft, um sich oder einen Dritten zu bereichern. Dieser Dritte kann auch der Staat sein. Wer in Polen ein Auto klaut, bleibt auch dann ein Dieb, wenn er das Auto anschließend der Bundesregierung oder „dem Staat“ schenkt. Auf Hehlerei stehen deshalb bis zu fünf Jahre Haft. Da die Bundesregierung bereits zum wiederholten Male so handelt – und sich auch in Zukunft aus dieser Handlungsweise fortlaufende Einnahmen sichern will – gilt sogar der verschärfte § 260 der „gewerbsmäßigen Hehlerei“. Darauf steht Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Eigentlich.

Natürlich wird der Staat dennoch kaufen. Und verwerten. Und er wird nicht dafür bestraft werden. Wenn sich aber der Staat das Recht nimmt, Recht zu brechen, vertut er das Recht, von seinen Bürgern Recht zu fordern. Nicht umsonst fordert das Grundgesetz in Artikel 20: „…die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Kein Staatsdiener darf gegen ein Gesetz handeln. Aber manchmal sind Staatsdiener nicht gleich, sondern gleicher. Birnen, keine Äpfel.

Eigentlich soll der Rechtsstaat den Staat begrenzen, nicht den Bürger. Eigentlich ist das Wesen des Rechtsstaats im Gegensatz zum Unrechtsstaat gerade, dass der Bürger sich darauf verlassen kann, dass sein Verhalten nach Gesetzen – und nicht nach Gutdünken – beurteilt wird. Eigentlich sollte er sich auf das geschriebene Wort verlassen können, statt fehlbaren Menschen ausgeliefert zu sein.

Als zivilisatorische Errungenschaft muss der Rechtsstaat sich immer wieder neu gerade im Umgang mit denen bewähren, die sein Recht brechen. Nur dann kann sich auch derjenige tatsächlich auf sein Recht verlassen, der sich nichts vorzuwerfen hat. In dem Moment, in dem der (Rechts-)Staat selbst zum Rechtsbrecher wird, ist er keinen Pfifferling mehr wert.


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Leserbrief

Zu: P.T. Magazin 3/2010

„Das Magazin liest sich kurzweilig, ist persönlich im Stil und kritisch. Interessant sind die Berichte und Anzeigen der vielen Mittelständler. Sie sind informativ und stellen ein gutes Medium dar, um neue Kontakte zu knüpfen.“

Christian Kalkbrenner