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Freitag, 30. Juli 2010

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Kategorie: P.T. Recht
Donnerstag 21. Januar 2010

Rückabwicklung des Absatzfonds für Ölsaaten

 

Ölsaatenverarbeitende Industrie legt Klage für die Erstattung der Absatzfondsgelder ab 2002 ein

(Foto: © Peter Kirchhoff/PIXELIO)

Berlin, 12. Januar 2010. Die Ölmühlen des Verbandes der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland (OVID) haben zum Jahresende 2009 auf Drängen ihrer Lieferanten ihren öffentlich rechtlichen Erstattungsanspruch auf Rückzahlung der ab Juli 2002 gezahlten Absatzfondsbeiträge für Raps und Sonnenblumen gegenüber der BLE klageweise geltend gemacht. Die Verjährung zum Jahresende für diesen Schritt wurde mit der Einreichung der Klage vermieden.

Die Ölmühlen waren bekanntlich als marktengste Stelle, sogenannte Flaschenhalsbetriebe, für die Abgabe der Gelder an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zuständig. 2006 hatte das Kölner Verwaltungsgericht die Absatzfondsbeiträge in Frage gestellt und die Klärung an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Aufgrund dieses Kölner Urteils hatten OVID-Mitgliedsfirmen im Jahr 2006 Widerspruch gegen die Abgabe bei der BLE eingelegt. Am 3. Februar 2009 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Absatzfondsbeiträge seit dem 1. Juli 2002 eine unzulässige Sonderabgabe darstellen und für verfassungswidrig erklärt. Mit der Klage Ende 2009 haben die Ölmühlen nun auch Anspruch auf Rückerstattung der Absatzfondsbeiträge für diesen ersten Zeitabschnitt 2002 bis 2006 angemeldet.

Um die Rückabwicklung der Absatzfondsgelder für den Zeitraum Juli 2006 bis Ende 2008, die von der BLE an die Ölmühlen bereits zurückgezahlt worden sind, wegen weniger ungeklärter Fälle nicht weiter aufschieben zu müssen, werden die Ölmühlen die Gelder in einer einmaligen Auszahlungsabwicklung mit dem Stichtag 31.12.2009 rückzahlen: Sämtliche Gelder, die bis zu diesem Zeitpunkt von der BLE bei den Ölmühlen eingegangen sind, werden den Lieferanten bereitgestellt. Eventuelle Nachzahlungen aus den wenigen heute noch nicht abschließend geklärten Fälle werden die Ölmühlen nicht individuell mit den Lieferanten abwickeln, sondern sie in einen noch zu bildenden Fonds o. ä. geben, der der Förderung von Ölsaaten zugute kommt. Wie sich in den letzen Wochen gezeigt hat, sind diese wenigen noch offenen Fälle juristisch kompliziert. Es muss daher davon ausgegangen werden, dass sich eine Klärung bei der BLE noch Jahre hinziehen kann.

Wie bereits kommuniziert hat die BLE für 2006 bis 2008 rund die Hälfte der Absatzsfonds-Gelder zurückgezahlt. Nach Abschluss der Rückzahlungen seitens der Ölmühlen kann das Verfahren für die Rückabwicklung bis zum Rapserzeuger in Gang gesetzt werden.

 

Quelle: OVID (www.ovid-verband.de)


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