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Kombinieren lohnt sich
Mitarbeiterkapitalbeteiligung und Zeitwertkonten bringen noch mehr Vorteile für Arbeitnehmer
München, 12.01.2010 – Engagierte Arbeitnehmer sind für die Entwicklung jedes Unternehmens unerlässlich. Um die Motivation der Arbeitnehmer zu erhöhen, kann zum Beispiel eine Beteiligung an dem Unternehmen sinnvoll sein. Mit dem neuen Mitarbeiterbeteiligungsgesetz, das am 01.04.2009 in Kraft getreten ist, hat der Gesetzgeber die steuerliche Förderung der betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung deutlich ausgeweitet.
So sieht das Mitarbeiterbeteiligungsgesetz vor, dass eine Beteiligung am Unternehmen steuerlich begünstigt wird. Der steuerfreie- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers wird von 135 EUR auf 360 EUR angehoben. Die Möglichkeiten einer Beteiligung sind dabei vielfältig, z.B. in Form von Belegschaftsaktien, GmbH Beteiligungen, Mitarbeiterdarlehen und Mitarbeiterguthaben möglich. Eine Mitarbeiterbeteiligung lässt sich aber auch ideal mit Vermögenswirksamen Leistungen kombinieren, denn jeder Mitarbeiter hat nach wie vor die Möglichkeit bis zu 400 € pro Jahr als Vermögenswirksame Leistungen im eigenen Unternehmen in Form einer Kapitalbeteiligung anzulegen. Für Vermögenswirksame Leistungen in der Anlageform der Kapitalbeteiligung am Arbeit gebenden Unternehmen steigt die Arbeitnehmersparzulage von 18 % auf 20 %. Gleichzeitig erhöhen sich die Einkommensgrenzen von 17.900 EUR bzw. 35.800 EUR auf 20.000 EUR bzw. 40.000 EUR für Ledige bzw. Verheiratete. Wenn eine Mitarbeiterbeteiligung mit Vermögenswirksamen Leistungen kombiniert wird, können Arbeitnehmer nach sieben Jahren einen Betrag von rund 5.000 EUR ansparen. Die Summe ergibt sich zum Beispiel aus einer Mitarbeiterbeteiligung von 360 EUR und vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von maximal 400 EUR pro Jahr.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung und Zeitwertkonten – die Vorteile
„Die Mitarbeiterbeteiligung bietet aber noch andere Vorteile, so können Mitarbeiter nach einer Bindungsfrist von sieben Jahren den Nettobetrag in ein Zeitwertkonto umwandeln oder in ein bereits bestehendes Zeitwertkonto überführen. Statt sich also die Summe auszahlen zu lassen, baut der Mitarbeiter ein Wertguthaben auf einem Zeitwertkonto auf, um zu einem späteren Zeitpunkt eine bezahlte Auszeit ohne Gehaltseinbußen zu nehmen“, so Steffen Raab, Geschäftsführer, Deutsche Zeitwert GmbH.
Mitarbeiter und Unternehmen profitieren gleichermaßen
Zeitwertkonten erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und sind das Personalinstrument der Zukunft. Mitarbeitern hilft dieses Instrument bei der individuellen Lebensplanung - im Erwerbsleben ebenso wie bei der Planung und Gestaltung des persönlichen Ruhestandsbeginns und Zeitwertkonten sind insolvenzsicher. Durch das „Flexi II“ ist eine Insolvenzsicherung von eingerichteten Zeitwertkonten für jedes Unternehmen gesetzliche Pflicht. Eine Mitarbeiterbeteiligung fördert neben Motivation und Leistungsbereitschaft auch wirtschaftliches Denken sowie Verantwortungsübernahme auf Seiten der Mitarbeiter. Das ist gut für die Unternehmen und erhöht deren Wettbewerbsfähigkeit.
Quelle: www.deutsche-zeitwert.de
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Leserbrief
Zu: P.T. Magazin 3/2010
„Das Magazin liest sich kurzweilig, ist persönlich im Stil und kritisch. Interessant sind die Berichte und Anzeigen der vielen Mittelständler. Sie sind informativ und stellen ein gutes Medium dar, um neue Kontakte zu knüpfen.“
Christian Kalkbrenner

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