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Leserbriefe zu P.T. Magazin 5/2009
Zu: Editorial
„Den Titel ‚Mit 17 hat man noch Träume’ hat 1966 Peggy March gesungen. Sie haben das sicherlich mit dem Udo-Jürgens-Titel ‚17 Jahr, blondes Haar’ von 1965 verwechselt. Bei dieser Gelegenheit, um diese unwichtige Richtigstellung zu nutzen, gratuliere ich Ihnen zur Qualität Ihres Magazins, dem ich schon viele wertvolle und anderswo nicht erhältliche Informationen entnommen habe.“
Manfred Hahn
Zu: „ARD enthüllt: Erde ist DOCH keine Scheibe!“
„Ein Riesen ‚Bravo!’ zu diesem Artikel. Ich kann nur gratulieren und bewundernd meinen Hut ziehen. Lassen Sie sich von derlei schlechtem Journalismus, der noch nicht einmal mit intelligenter Anfeindung zu tun hat, sondern lediglich dumm ist, nicht abhalten, Ihre Idee für ein menschliches Mittelstandsnetzwerk weiter zu pflegen. Das Erreichte spricht hierbei einzigartig für sich.“
Albert Asen
„Dass Sie, liebe Redaktion, verständlicherweise mit den Deutungen der Kolleginnen und Kollegen nicht einverstanden sind, sollte Gegenstand einer professionellen Streitkultur sein, in der man besser miteinander als übereinander reden sollte. Und das Ergebnis dieser Auseinandersetzung sollte man dann an seine Leserinnen und Leser kommunizieren – und nicht diese haarsträubende Titelgeschichte. Übrigens: Ist es nicht ein Glücksfall für unsere Demokratie, dass hierzulande nicht immer alle mit journalistischen Schlussfolgerungen und Deutungen einverstanden sind?“
Florian Ditges
Anm. d. Red.: Nun ja, aus unserer Sicht sollte Meinungsvielfalt in einer Demokratie eher weniger eine Frage des Glücks sein. Aber wenn Sie’s schon – wie wir hier nicht mehr abgedruckt haben – bejahen, dann sollte das wohl ganz besonders auch für alle nichtjournalistischen „Schlussfolgerungen und Deutungen“ gelten, oder wäre das schon wieder haarsträubend unprofessionell?
Zu: „Der Glühbirnen-Schwindel“
„Mit Erstaunen und Erschrecken haben wir Ihren Bericht gelesen und uns dabei gefragt, ob der Redakteur Unternehmen wie das unsrige in die Ecke der Illegalität stellen möchte. Wie kann es bei einer seriösen Recherche passieren, dass ein Journalist konstatiert: ‚Alle mattierten Birnen sowie klare Glühlampen mit 100 Watt und mehr dürfen nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.’? Ist es dem Redakteur entgangen, dass diese Verordnung lediglich für Glühlampen gilt, deren Haupteinsatzbereich im Haushalt zu sehen ist? Die Ausnahmen von diesem Glühlampenverbot betreffen Sonderlampen, welche z. B. in Nähmaschinen, in der Industrie, in der Schifffahrt ihren Anwendungsbereich haben. Hier dürfen durchaus noch unbeschränkt matte Lampen mit einer Wattage größer 75 W hergestellt, importiert und auch im EU-Bereich verkauft werden. Für viele Sondereinsatzbereiche gibt es nämlich keine Alternativen zur herkömmlichen und bisher eingesetzten Glühlampe. Wir würden sehr begrüßen, wenn in einer Ihrer nächsten Ausgaben dieses Thema erneut bearbeitet werden würde und hier dann auch eine Richtigstellung erfolgt.“
Iris Wittemann
Anm. d. Red.: Richtigstellung erfolgt prompt: Tatsächlich enthält das EU-Glühlampenverbot Ausnahmen, die Sie korrekt umrissen haben und in dem Beitrag nicht ausdrücklich erwähnt wurden. Insofern ist Ihre Kritik vollkommen berechtigt. Und selbstverständlich liegt es den Autoren unseres Mittelstandsmagazins fern, Unternehmen „in die Ecke der Illegalität“ zu stellen.
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Leserbrief
Zu: P.T. Magazin 3/2010
„Das Magazin liest sich kurzweilig, ist persönlich im Stil und kritisch. Interessant sind die Berichte und Anzeigen der vielen Mittelständler. Sie sind informativ und stellen ein gutes Medium dar, um neue Kontakte zu knüpfen.“
Christian Kalkbrenner

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