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Mittwoch, 23. Mai 2012
Sicher vererben
Von: Dr. Thomas Diehn, LL.M. Bundesnotarkammer startet erfolgreich Testamentsregister
(ZTR) Am 1. Januar dieses Jahres hat das Zentrale Testamentsregister seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen. In den ersten Tagen wurden bereits mehrere hundert erbfolgerelevante Urkunden registriert und gleichzeitig tausende Sterbefallmitteilungen bearbeitet. „Nach den intensiven Vorbereitungen in den letzten Monaten freuen wir uns, dass es jetzt richtig losgeht. Alle Registervorgänge laufen wie geplant ab“, sagt Dr. Thomas Diehn von der Bundesnotarkammer und Leiter des Registers.
Das Testamentsregister ermittelt im Todesfall, ob für den Verstorbenen ein Testament, ein Erbvertrag oder eine sonstige erbfolgerelevante Urkunde in amtlicher Verwahrung existiert. Das Ergebnis wird dem zuständigen Nachlassgericht mitgeteilt. Liegt eine Urkunde vor, so wird auch die verwahrende Stelle (also der Notar oder das Gericht) informiert, damit diese die Urkunde an das Nachlassgericht abliefern kann.
Zeit für ein modernes System
Alle Benachrichtigungen im Sterbefall erfolgen in besonders gesicherter elektronischer Form. Damit wissen die Beteiligten innerhalb eines Tages Bescheid: „Bisher wurden die Informationen zwischen Verwahrstelle, Geburts- und Sterbefallstandesamt sowie Nachlassgericht postalisch übermittelt. Es war dringend erforderlich, dass dieser zeit- und fehleranfällige Informationsaustausch durch ein modernes System abgelöst wird. Das Register ist schnell, effizient und sicher“, so Diehn.
Zu den Vorteilen des Registers zählt, dass die Erben über die Verteilung des Nachlasses schneller Bescheid wissen und so Planungssicherheit erlangen. Gleichzeitig hat auch derjenige, der beispielsweise durch ein notarielles Testament seine Nachfolge geregelt hat, die Gewissheit, dass sein Testament tatsächlich gefunden und sein letzter Wille auch verwirklicht wird. „Notarielle Testamente werden immer in amtliche Verwahrung genommen. So sind sie vor Verlust und Verfälschung gesichert.
Nur von Notaren und Gerichten
Ein häufiges Missverständnis ist laut Diehn die Annahme, dass im Register auch der Inhalt der jeweiligen Urkunde vermerkt sei. „Niemand muss befürchten, dass sein letzter Wille an zentraler Stelle vermerkt würde. Das Register kennt nur die Verwahrangaben einer Urkunde, das heißt insbesondere den Namen des Erblassers und den Ort, wo seine Urkunde verwahrt wird. Wie das Erbe verteilt werden soll, steht hier nicht. Das Register kann im Übrigen auch nur von Notaren und Gerichten in ihrer amtlichen Funktion abgefragt werden – zu Lebzeiten des Erblassers setzt dies zudem sein Einverständnis voraus.“
Geführt wird das Register von der Bundesnotarkammer, die bereits seit 2003 auch das Zentrale Vorsorgeregister betreibt und so über die nötige Erfahrung verfügt. Weitere Informationen sind telefonisch gebührenfrei unter 0800 – 35 50 700 sowie online unter www.testamentsregister.de erhältlich.

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Leserbrief
Zu: P.T. Magazin 2/2012 - Die beste aller Welten
„Es ist immer wieder faszinierend wie Herr Dr. Schmidt, in seinen Editorials, die Stimmung der Mittelständler trifft. Und bei aller Verzagtheit in unserem Land immer wieder Worte des Mutes und der Zuversicht findet. Frau Tröger setzt mit dem Beitrag „Durchstarten 2012“ noch einmal einen drauf mit der Mahnung an uns Leser, dass vieles in unseren eigenen Händen liegt. Ich freue mich als positiver Mensch sehr, dass es mit dem PT Magazin ein Informationsmedium gibt, welches nicht mit zweifelhaften Vermutungen, sondern mit Fakten argumentiert und die positiven Seiten beleuchtet.
Hans-Jürgen Germerodt








