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Mittwoch, 23. Mai 2012

Mittwoch 15. Februar 2012 - 08:30

Sächsische Förderpolitik der Wohnungsbauprogramme

(Foto: s.media/pixelio.de)

(VSWG) Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat die Konditionen der Landeswohnbauprogramme „Energetische Sanierung“ und „Wohneigentum“ verbessert und stellt Darlehen in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro bereit. Die hierfür erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen werden heute wirksam.

„Wir begrüßen die verbesserten Konditionen und die Bereitstellung der Darlehen für die Wohnraumförderung als Ergebnis einer konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Sächsischen Staatsministerium des Innern“, so Dr. Axel Viehweger, Vorstand des Verbandes Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. (VSWG).

Einheitlich günstiger Fördrzins

Die Programme haben einheitlich den sehr günstigen Förderzins von 1 Prozent pro Jahr. Die Zinsbindungsfrist für die Darlehen wurde von derzeit 20 auf nunmehr 25 Jahre verlängert. Damit lassen sich die sehr guten Konditionen aus der jetzigen Niedrigzinsphase länger als bisher sichern. Die monatliche Belastung aus den Darlehen ist wegen der geringeren Zinsen sowie der verlängerten Laufzeit deutlich gesunken. Der Vorteil einer kostenfreien Sondertilgung bleibt dabei erhalten.

Mit dem Programm „Energetische Sanierung“ können Eigentümer die Energieeffizienz ihrer Wohngebäude verbessern. Dies entspricht zum einen den aktuellen klimapolitischen Forderungen auf Bundes- und Landesebene, zum anderen hilft es, die Wohnnebenkosten günstiger zu gestalten. Die Förderung nach dem Programm „Energetische Sanierung“ setzt eine energetische Bewertung des Gebäudes voraus. Gefördert werden können verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäudehülle, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Verbesserung der Energieeffizienz. Neu ist die Möglichkeit, eine technische und/oder wirtschaftliche Bauberatung und -betreuung durch Gewährung von Zuschüssen von bis zu 1.000 Euro je Vorhaben zu fördern.

Bestätigung der Gemeindeverwaltung benötigt

Das Programm gilt allerdings nur für Baumaßnahmen an Wohngebäuden, die in Gemeinden mit der Funktion eines Grund-, Mittel- oder Oberzentrums gelegen sind. Und hier sind bauliche Vorhaben nur förderfähig, wenn das Gebäude in einem Gebiet liegt, das entweder nach dem städtebaulichen Entwicklungskonzept als integrierte Lage ausgewiesen ist oder sich an einer Stelle befindet, die den demographischen und städtebaulichen Zielsetzungen der Gemeinde entspricht. Hierzu wird eine Bestätigung der Gemeindeverwaltung benötigt.

Im Jahr 2011 hatte der Freistaat Sachsen knapp 50 Millionen Euro Fördermittel für die Wohnungsbauprogramme bewilligt. Davon entfielen 24 Millionen Euro auf das Programm „Energetische Sanierung“ und 4 Millionen Euro auf das Programm „Mehrgenerationenwohnen“ sowie 21 Millionen auf das Wohneigentumsprogramm. Die Hälfte der Fördermittel floss somit in Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden und trug nicht unerheblich zum Klimaschutz bei.

Anträge zur Förderung der Wohnungsbauprogramme sind bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – in Dresden zu stellen.


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Zu: P.T. Magazin 2/2012 - Die beste aller Welten

„Es ist immer wieder faszinierend wie Herr Dr. Schmidt, in seinen Editorials, die Stimmung der Mittelständler trifft. Und bei aller Verzagtheit in unserem Land immer wieder Worte des Mutes und der Zuversicht findet. Frau Tröger setzt mit dem Beitrag „Durchstarten 2012“ noch einmal einen drauf mit der Mahnung an uns Leser, dass vieles in unseren eigenen Händen liegt. Ich freue mich als positiver Mensch sehr, dass es mit dem PT Magazin ein Informationsmedium gibt, welches nicht mit zweifelhaften Vermutungen, sondern mit Fakten argumentiert und die positiven Seiten beleuchtet.
Hans-Jürgen Germerodt